Das Gesetz über die Landbeschaffung für Zwecke der Wehrmacht (kurz: Landbeschaffungsgesetz 1935) war ein am 29. März 1935 erlassenes, befristetes „Sondergesetz“, um die forcierte Einrichtung militärischer Anlagen für die Wehrmacht gesetzlich...
Das Gesetz über die Landbeschaffung für Zwecke der Wehrmacht (kurz: Landbeschaffungsgesetz 1935) war ein am 29. März 1935 erlassenes, befristetes „Sondergesetz“, um die forcierte Einrichtung militärischer Anlagen für die Wehrmacht gesetzlich...