Gesetz über die Landbeschaffung für Zwecke der Wehrmacht

Das Gesetz über die Landbeschaffung für Zwecke der Wehrmacht (kurz: Landbeschaffungsgesetz 1935) war ein am 29. März 1935 erlassenes, befristetes „Sondergesetz“, um die forcierte Einrichtung militärischer Anlagen für die Wehrmacht gesetzlich...